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Zentralstelle Terrorismusverfolgung: 26 Anklagen gegen Verdächtige

In Nordrhein-Westfalen hat die Zentralstelle Terrorismusverfolgung (ZenTer NRW) im zurückliegenden Jahr über 685 Verfahren gegen Terrorverdächtige abgeschlossen. Davon wurde in 26 Fällen Anklage erhoben und fünf Fällen Strafbefehl erlassen, wie NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) und der Leitende Oberstaatsanwalt Markus Caspers am Montag mitteilten. Im Vorjahreszeitraum waren 652 Ermittlungsabschlüsse, die sich auf Personen beziehen, in 38 Anklagen und drei Strafbefehle gemündet.

Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung, die als eigene Abteilung bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelt ist, brachte zudem im Berichtszeitraum April 2024 bis Ende März dieses Jahres 100 neue Verfahren in Gang, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat stehen. Im Berichtszeitraum des Vorjahres lag die Zahl in diesem Bereich bei 85. Weitere 19 neue Verfahren wurden in Gang gesetzt, die im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung im Ausland stehen.

Neben den durch den Generalbundesanwalt übertragenen Verfahren kann die ZenTer NRW auch dem Generalbundesanwalt Verfahren zur Prüfung vorlegen. Diese Zahl lag den Angaben zufolge bei 141.

Zudem erstreckt sich die Zuständigkeit der Zentralstelle auf sämtliche Ermittlungsverfahren gegen sogenannte Gefährder, unabhängig von der Art des Tatvorwurfs. Gegen 194 Gefährder in allen Deliktbereichen leitete die Zentralstelle den Angaben zufolge ein Verfahren ein. Im Vorjahreszeitraum habe die betroffene Gefährderzahl im Rahmen der ZenTer-Ermittlungen bei 236 gelegen. Verurteilt worden seien auf Basis der Ermittlungen im Zeitraum 2024/25 insgesamt 31 Straftäter mit Terrorismusbezug. Im Vorjahreszeitraum habe es 26 Urteile gegeben.

Justizminister Limbach sprach von einem Schwerpunkt terroristischer Straftaten auf islamistisch-fundamentalistischem Terrorismus mit Nähe zum sogenannten Islamischen Staat (IS). Er erinnerte beispielhaft an die Verurteilung eines Erwachsenen durch das Landgericht Duisburg im März zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen der Verabredung zu Mord und Totschlag. Der Mann hatte geplant, mit einem Lkw in die Menge einer Solidaritätsveranstaltung für Israel fahren zu wollen. Er verwies auch auf die Verurteilung eines Jugendlichen im Alter von 15 Jahren aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis im Juni 2024 durch das Landgericht Köln, der auf dem Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen einen Anschlag in Anlehnung an die Ideologie des IS begehen wollte.