Einen Zahnarzttermin ausmachen und nicht hingehen? Für Zahnarztpraxen ist das ein Ärgernis und ein finanzieller Schaden, betont die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und fordert Konsequenzen.
Wer nicht zu seinem Zahnarzttermin erscheint, soll künftig eine Strafgebühr zahlen. Grund dafür sind laut Martin Hendges, Chef der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), “relevante Zahlen an Ausfällen”. “Insofern ist es nachvollziehbar, dass hier von Praxen Gebühren für versäumte Zahnarzttermine eingefordert werden”, sagte er der “Rheinischen Post” (Donnerstag).
Der KZBV-Chef betonte weiter: “Patienten, die ohne Absage einem vereinbarten Termin fernbleiben, sind für jede Praxis ein Ärgernis sowie ein finanzieller Schaden, erst recht wenn größere Behandlungen geplant waren.” Praxen würden unter immer schwieriger werdenden Rahmenbedingungen die Versorgung sicherstellen.
Zahnarztpraxen hätten allerdings grundsätzlich ein sehr gutes Terminmanagement und eine hohe Patientenbindung, so Hendges. “Das belegen auch die Daten der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie: 95 Prozent aller Studienteilnehmenden gaben an, dass ihre Zahnarztpraxis wohnortnah sei und dass sie zeitnah einen Termin erhalten würden.”
Kassenärzte hatten bereits im vergangenen Jahr Strafzahlungen für unentschuldigt ausgefallene Arzttermine gefordert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete diese als “falschen Weg”.
Neuerliche Forderungen kritisierte auch der Sozialverband VdK. “Strafgebühren lehnen wir klar ab”, sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: “Ärztinnen und Ärzte werden hier zu einer Art ‘Klassenlehrer’ gemacht, der entscheidet, was ‘unentschuldigt’ ist.”