Nach den Protesten am politischen Aschermittwoch in Biberach im vergangenen Jahr hat die Polizei insgesamt 118 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei wurden 66 Tatverdächtige ermittelt, wie das Justizministerium in einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mitteilte. Am 14. Februar 2024 hatten Demonstranten eine Veranstaltung der Grünen mit Ministerpräsident Kretschmann blockiert.
Die Gerichtsverfahren führten laut Ministerium bislang zu sechs Verurteilungen zu Bewährungsstrafen, von denen vier bereits rechtskräftig sind. Freisprüche gab es bisher keine. Vier Gerichtsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Insgesamt 31 Verfahren schlossen die Behörden mit einem rechtskräftigen Strafbefehl ab, der ohne Gerichtsverfahren akzeptiert wurde.
Fast die Hälfte der angestrengten Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Ravensburg wieder eingestellt. In 50 der 58 eingestellten Verfahren konnte kein Täter ermittelt werden. In den übrigen Fällen lag kein ausreichender Tatverdacht vor oder das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit beendet.
Ein häufiger Vorwurf war der Landfriedensbruch. Von 86 Verfahren zu diesem Delikt endeten 36 mit einer rechtskräftigen Verurteilung. In sieben Fällen ging es auch um körperliche Attacken gegen Polizisten. Eines dieser Verfahren endete mit einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Drei weitere Verfahren sind noch bei Gericht anhängig, die restlichen wurden eingestellt, weil kein Täter gefunden wurde. (2695/22.10.2025)