Bei deutschen Unternehmen und Betrieben hat die Zahl von befristeten Arbeitsverträgen ohne bestimmten Sachgrund seit 2021 zugenommen. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl hervor, die der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Freitag) vorliegt. Sachgrundlose Befristungen hatten demnach 2023 einen Anteil von 56,5 Prozent an allen befristeten Arbeitsverträgen, zwei Jahre davor waren es dagegen 55,7 Prozent.
Bei Neueinstellungen stieg die Zahl der Verträge mit sachgrundlosen Befristungen zwischen 2021 und 2023 um rund 50.000 auf 665.000, wie es hieß. Das heißt, sie werden nicht mit einer nachvollziehbaren Begründung geschlossen, etwa für eine Elternzeitvertretung. Im deutschen Arbeitsrecht ist eine sachgrundlose Befristung bis zu 24 Monaten möglich, kürzer laufende Verträge können bis zu dieser Höchstdauer bis zu dreimal verlängert werden.
Das Ministerium beruft sich in seiner Antwort auf Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Besonders hoch war der Anteil der sachgrundlosen Befristungen im vergangenen Jahr in der Privatwirtschaft mit 71,8 Prozent aller befristeten Verträge, wie das Ministerium schreibt. 2021 waren es noch 69,2 Prozent. Lediglich im öffentlichen Dienst nahm der Anteil deutlich ab - und zwar von 33,3 Prozent 2021 auf 23,2 Prozent vergangenes Jahr.
Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Susanne Ferschl, nannte den wachsenden Anteil sachgrundlos befristeter Beschäftigung eine „schlechte Nachricht“. Befristete Arbeitsverhältnisse seien mit niedrigeren Löhnen, schlechteren Arbeitsbedingungen und mehr Unsicherheit für die Beschäftigten verbunden, sagte Linken-Politikerin der „Rheinischen Post“. „Die positiven Entwicklungen im öffentlichen Dienst werden gänzlich von den steigenden Befristungen in der Privatwirtschaft ausgeglichen.“
Das Versprechen im Ampel-Koalitionsvertrag, nur beim Bund als Arbeitgeber die sachgrundlose Befristung zu bekämpfen, greift ihrer Ansicht nach zu kurz. „Die sachgrundlose Befristung ist ersatzlos zu streichen“, forderte Ferschl.