Hannover/Celle. Wohnungslose ohne Meldeadresse sind nicht im Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten keine Wahlbenachrichtigung. In Hannover bieten der Kontaktladen „Mecki“ der Diakonie, die Caritas und der Tagesaufenthalt Nordbahnhof Unterstützung an. Wer bis drei Wochen vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt hat, darf wählen. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe können dafür Sammelanträge einreichen, um den bürokratischen Aufwand für den Einzelnen so niedrig wie möglich zu halten. Fehlt der Ausweis, kann auch ein Sozialarbeiter die Identität bestätigen.
„Die Hürde, in eine große Behörde ohne Ausweis zu gehen, ist groß“, sagt Veronika Horn, Sozialarbeiterin im Kontaktladen „Mecki“. Deshalb könnten registrierte Obdachlose im „Mecki“ und den anderen Einrichtungen ihre Briefwahlunterlagen ausfüllen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe schätzt die Zahl der wahlberechtigten Wohnungslosen in Deutschland auf rund 180.000. Wie viele davon tatsächlich wählen, werde aber nicht erfasst, sagt-Geschäftsführerin Werena Rosenke.
