Die Zahl der Beschwerden über die Werbebranche ging 2024 minimal zurück. Hauptkritikpunkt bleibt geschlechterdiskriminierende Werbung. Die Werbeindustrie folgt in den meisten Fällen den Empfehlungen ihrer Selbstaufsicht.
Der Deutsche Werberat hat im vergangenen Jahr vier Rügen gegen Unternehmen ausgesprochen. Diese hatten sich geweigert, von der Selbstaufsicht der deutschen Werbebranche beanstandete Werbung zurückzuziehen. In 68 Fällen wurden die Entscheidungen befolgt und die entsprechenden Werbungen geändert oder zurückgezogen, wie die Organisation bei der Vorstellung ihres Jahresberichts in Berlin mitteilte.
2024 gingen beim Werberat zu 813 Werbeauftritten Beschwerden ein. Davon wurden 351 Fälle beraten und entschieden. In 279 Fällen wurde kein Verstoß gegen die Werberichtlinien festgestellt. Bei weiteren 462 Beschwerden sah sich der Werberat nicht zuständig, weil es sich hier um mögliche Rechtsverstöße wie irreführende Werbung gehandelt habe. Diese Fälle seien an die jeweils zuständigen Organisationen und Aufsichtsbehörden verwiesen worden.
Die Zahl der Unternehmen, die sich “bewusst außerhalb der verantwortungsvoll handelnden Werbewirtschaft” stellten, ging mit den vier Fällen im Vergleich zum Vorjahr um die Hälfte zurück. Auch die Zahl der Beschwerden insgesamt war leicht rückläufig (minus ein Prozent im Vergleich zu 2023).
Wie bereits im Vorjahr habe sich der überwiegende Teil der Kritik mit 143 Fällen auf “geschlechterdiskriminierende Werbung” bezogen, so der Werberat. Danach folgten die “Diskriminierung von Personengruppen” (51 Fälle) und Beschwerden zu “ethischen und moralischen Mindestanforderungen”. Die meisten Beschwerden gab es bei der klassischen Handelswerbung, danach folgten Dienstleistungen, die Elektronik-, Kommunikationstechnik- und Telekommunikationsbranche sowie die Hersteller alkoholhaltiger Getränke und die Finanzdienstleister.
Der ähnlich wie der Deutsche Presserat aufgebaute Deutsche Werberat ist seit 50 Jahren die Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft. Grundlage seiner Arbeit ist der dem Pressekodex nachempfundene Werbekodex. Träger des Werberats sind die aktuell 43 Mitgliedsorganisationen des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW). Über Beschwerden entscheiden 15 ehrenamtlich arbeitende Fachleute aus den Bereichen werbende Wirtschaft, Medien, Agenturen, Werbeberufe und Marktforschung.