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Weniger als 300 Zurückweisungen von Asylsuchenden an Grenzen

Anfang Mai hatte Innenminister Dobrindt als eine seiner ersten Amtshandlungen die Grenzkontrollen verschärft. Auch Asylsuchende werden seitdem zurückgewiesen. Wie viele, hat nun die Bundespolizei mitgeteilt.

Seit der Verschärfung der Kontrollen an den deutschen Grenzen hat die Bundespolizei 284 Asylsuchende zurückgewiesen. Ein weiterer Asylsuchender wurde zurückgeschoben. Das teilte die Behörde am Dienstag in Potsdam mit. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Anfang Mai kurz nach Amtsantritt die Grenzkontrollen intensiviert und Zurückweisungen auch von Asylsuchenden angeordnet. Die Bundespolizei zog nun eine Bilanz vom Beginn der Maßnahmen am 8. Mai bis zum 30. Juni. Demnach äußerten auch 79 Menschen ein Asylgesuch, die zu besonders verletzlichen Gruppen zählen, also zum Beispiel Schwangere oder Kleinkinder. Für sie gelten Ausnahmen von den Zurückweisungen.

Insgesamt stellten die Bundespolizisten in dem Zeitraum 7.960 unerlaubte Einreisen fest. 6.193 Menschen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Zudem nahmen die Beamten 274 Schleuser vorläufig fest. Wer kein Asylgesuch äußert, konnte auch schon vor der Verschärfung der Grenzkontrollen zurückgewiesen werden, etwa wenn keine gültigen Papiere oder eine Einreisesperre vorlagen.

Bei Zurückweisungen werden Menschen an der Grenze daran gehindert, diese zu überqueren. Eine Zurückschiebung findet statt, wenn Ausländer bereits unerlaubt die Grenze passiert haben.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte Anfang Juni in einer Eilentscheidung die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) für rechtswidrig erklärt. Menschen dürften nicht einfach zurückgewiesen werden, wenn sie nach dem Grenzübertritt auf deutschem Staatsgebiet um Asyl bitten. Nach der Dublin-Verordnung der EU sei Deutschland dazu verpflichtet, in jedem Fall das vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen.