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Weiter kein grünes Licht für geplante Moschee in Germersheim

In der Kontroverse um den geplanten Moschee-Neubau in Germersheim hat die türkisch-islamische Ditib-Gemeinde eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz wies im Rechtsstreit um die bislang versagte Baugenehmigung einen Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Die Angaben aus dem Bauantrag seien „zum großen Teil unplausibel“, teilte das Gericht am Montag mit. Es lasse sich nicht hinreichend sicher prüfen, welchen Beeinträchtigungen die Menschen im umliegenden Wohngebiet durch einen Moscheeneubau in der geplanten Dimension ausgesetzt würden (AZ: 8 A 10433/23.OVG).

Im Frühjahr hatte bereits das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße eine Klage der Gemeinde gegen die versagte Baugenehmigung abgewiesen. Der Landkreis Germersheim habe rechtmäßig gehandelt, da davon auszugehen sei, dass deutlich mehr Menschen Freitags- und Festgebete besuchen würden als die von der Gemeinde angegebenen 500. In der Sache gehe es ausschließlich um die Ausmaße des geplanten Baus in einem Wohngebiet, nicht darum, ob eine Moschee grundsätzlich dort erlaubt sei. Die Ablehnung der Baugenehmigung verletze nicht die verfassungsrechtlich geschützte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit.

Die Germersheimer Ditib-Gemeinde wollte bereits vor 15 Jahren mit den Bauarbeiten für ihre neue Moschee beginnen. 2016 lag zwischenzeitlich eine Baugenehmigung der Kreisverwaltung vor. Allerdings zog die Stadt Germersheim erfolgreich gegen den Kreis vor Gericht. Im Germersheimer Rathaus gab es die Befürchtung, der repräsentative, 15 Meter hohe Kuppelbau mit zwei angedeuteten Minaretten könnte sich zu einem überregionalen Anlaufpunkt für so viele Gläubige entwickeln, dass er in einem Wohngebiet nicht tragbar sei. Auch ein überarbeiteter Bauantrag fand keine Zustimmung der Behörden.