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Was sich bei der Ausbildung zur Pflegeassistenz ändern soll

Wer in Deutschland Pflegehelferin oder Pflegeassistent werden will, kann sich derzeit zwischen 27 Ausbildungsgängen mit verschiedenen Inhalten und Anforderungen entscheiden. Damit soll Schluss sein – das hatte schon die Ampel-Koalition beschlossen, konnte jedoch kein Gesetz mehr verabschieden. Nun nimmt sich die schwarz-rote Bundesregierung der Sache an. Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über die Vorlage. Der Evangelische Pressedienst (epd) gibt einen Überblick:

Derzeit sind die Ausbildungsgänge für Pflegehilfe und -assistenz landesrechtlich geregelt. Insgesamt gibt es 27 Varianten – bis zu drei pro Bundesland. Manche sind generalistisch ausgelegt, sollen also auf alle denkbaren Einsatzfelder vorbereiten. Andere sind auf die Altenpflege oder die Krankenpflege fokussiert. Unterschiede gibt es auch bei der Ausbildungsdauer, den Zugangsvoraussetzungen und der Vergütung.

Grundsätzlich sollen Pflegehelfer und -assistentinnen einfache Aufgaben selbstständig übernehmen. Dazu zählt etwa die Hilfe bei der Körperpflege und beim Essen. Weitere Aufgaben können unter Aufsicht einer Pflegefachkraft oder zu deren Unterstützung übernommen werden.

Der gemeinsame Gesetzentwurf von Bundesgesundheits- und Bundesbildungsministerium sieht vor, ein „eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz“ zu schaffen. Die neue Ausbildung soll 2027 starten; Voraussetzung wird in der Regel der Hauptschulabschluss sein. Wer vor Jahresende 2026 eine Ausbildung nach einer der bisherigen landesrechtlichen Regelungen begonnen hat, kann sie noch abschließen. Die Länder können die Frist bis Jahresende 2027 verlängern, wenn der Aufbau der Kapazitäten für die neue Ausbildung mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Geplant ist, dass die Ausbildung 18 Monate dauert – auch eine Teilzeitvariante über 36 Monate soll es geben. Wer schon in der Pflege gearbeitet hat, kann die Ausbildung verkürzen. Den theoretischen Teil sollen staatliche und staatlich anerkannte Pflegeschulen übernehmen. Den größeren Ausbildungsanteil soll aber die Praxis ausmachen. Hier sind Stationen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten vorgesehen, damit die Absolventinnen und Absolventen später in allen Versorgungsbereichen arbeiten können. Eine Fachkommission soll einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan erarbeiten. Entwürfe dazu sollen schon bis Jahresende vorliegen. Die Reform soll außerdem die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vereinheitlichen.

Die Regierung verspricht sich durch die Neuerungen ein attraktiveres Berufsbild und dadurch mehr Bewerberinnen und Bewerber. Perspektivisch sollen Pflegefachkräfte durch die Assistentinnen und Assistenten entlastet werden. All das soll helfen, den weiterhin hohen Fachkräftebedarf in der Pflege zu decken.

Es gibt es viel Zustimmung für den Plan, die Ausbildung zu vereinheitlichen. Allerdings findet unter anderem die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, dass 18 Monate zu kurz seien – es müssten mindestens 24 Monate sein. Diese Länge hält auch der Deutsche Pflegerat für sinnvoll. Der Deutsche Landkreistag wünscht sich genauere Festlegungen zur Verteilung von Theorie- und Praxisanteilen und der Länge der Pflichtstationen in verschiedenen Einrichtungen. Und vom Deutschen Caritasverband kommt die Mahnung, die Ausbildungsvergütung dürfe nicht zu niedrig ausfallen.