Ohrfeige aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Triage-Regelungen gekippt. Nun müssen Bund und Länder neue Wege finden.
Nach dem Nein des Bundesverfassungsgerichts zur Triage-Gesetzgebung will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zusammen mit den Ländern notwendige Schlüsse ziehen. Die Länder hätten nach der Entscheidung des Gerichts die Regelungskompetenz, sagte Warken am Dienstag in Berlin. Man werde das Urteil sehr genau prüfen.
Das Urteil sei wichtig, so die Gesundheitsministerin. “Wir brauchen rechtssichere Regelungen in solchen Ausnahmesituationen für Betroffene und für Ärztinnen und Ärzte, die sich in ihrer Handlungsentscheidung auf rechtssichere Vorgaben verlassen müssen.” Der Staat habe eine Schutzpflicht gegenüber seiner Bevölkerung. “Dies gilt ohne jegliche Einschränkung, auch für Menschen mit einer Behinderung.” Die Schutzpflicht sei nicht verhandelbar und müsse auf ein rechtssicheres Fundament gesetzt werden. Zugleich dürfe die Berufsfreiheit von Ärzten nicht unangemessen eingeschränkt werden.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die derzeitige Gesetzgebung zur sogenannten Triage gekippt. Dabei geht es um die Frage, wer überlebenswichtige Geräte wie etwa ein Atemgerät oder ein Intensivbett erhält, wenn nicht genügend Ressourcen für alle Patientinnen und Patienten vorhanden sind.
Im Zuge der Corona-Pandemie hatte das Gericht Ende 2021 entschieden, dass der Staat Menschen mit Behinderung bei knappen intensivmedizinischen Kapazitäten vor Benachteiligung bewahren muss. Daraufhin änderte der Bundestag das Infektionsschutzgesetz. Gegen die neuen Regelungen legten Ärztinnen und Ärzte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Sie sahen sich unter anderem in ihrer Berufsfreiheit verletzt.