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Von der Entwicklung bis zum Verkaufsstopp

Die Entwicklung des hochgefährlichen Medikamentes Contergan, ursprünglich als Mittel gegen Allergien gedacht, begann 1954 bei der Firma Grünenthal in Stolberg bei Aachen. Das Schlaf- und Beruhigungsmittel sollte angeblich besonders gut verträglich sein. Folglich griffen auch geschätzte 10 000 Schwangere europaweit vor allem bei Übelkeit zu Contergan.
Im Juli 1956 erhielt Grünenthal die Genehmigung zur Herstellung thalidomidhaltiger Arzneimittel. Die bundesweite Markteinführung von Contergan als rezeptfreies Mittel erfolgte am 1. Oktober 1957. 1958 konnten in insgesamt 48 Ländern thalidomidhaltige Medikamente erworben werden.
Im Oktober 1959 ging die erste Meldung ein, die einen Zusammenhang von Contergan und aufgetretenen Nervenerkrankungen vermutete. Danach häuften sich die Problemanzeigen: Anfang des Jahres 1961 lagen Grünenthal rund 1600 Warnungen über beobachtete Fehlbildungen bei Neugeborenen vor.
Das Bundesgesundheitsamt empfahl im Juli 1961, für Contergan die Rezeptpflicht einzuführen, doch das geschah nur in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg. Am 27. November 1961 nahm der Hersteller sämtliche thalidomidhaltigen Präparate „bis zur wissenschaftlichen Klärung der aufgeworfenen Fragen“ vom Markt. epd