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Volksbegehren “Hamburg Werbefrei” nicht erfolgreich

Das Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ ist nach der formellen Feststellung des Hamburger Senates nicht erfolgreich. Mit 50.886 eingegangen Unterschriften sei das Quorum von fünf Prozent der Wahlberechtigten (65.652 Unterschriften) nicht erreicht worden, teilte die Behörde für Inneres am Dienstag mit. Eine Prüfung der Gültigkeit ist den Angaben zufolge nicht erforderlich gewesen. Diese Feststellung könne noch innerhalb eines Monats von den Vertrauenspersonen der Volksinitiative durch Antrag an das Hamburgische Verfassungsgericht angefochten werden.

Ziel des Volksbegehrens sei ein Gesetz gewesen, das die Außenwerbung reduziert und digitale, bewegte sowie sehr große Werbeanlagen verbietet. Der Antrag zur Überprüfung des Volksbegehrens durch den Senat habe sich insbesondere auf die Frage der angemessenen Information der Bevölkerung, des Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot durch Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) und die Zulässigkeit der Gegenkampagne des Fachverbandes Außenwerbung (FAW) auf den Werbeanlagen auf Staatsgrund bezogen.

Parallel zur Unterschriftensammlung vom 23. April bis 13. Mai hatte der FAW bereits seit 20. März die Gegenkampagne „Mehr als Werbung, Außenwerbung macht’s möglich“ ausgespielt. Ein Versuch der Initiative, diese per einstweiliger Verfügung zu stoppen, war laut früherer Mitteilung vor dem Hamburger Verfassungsgericht gescheitert.