Fischotter dürfen in Oberfranken vorläufig weiterhin nicht im vereinfachten Verfahren getötet werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken über Gebiete und Höchstzahlen für Maßnahmen gegen Fischotter vorläufig außer Vollzug gesetzt, teilte der VGH am Montag mit. Er entschied damit im Eilverfahren über eine Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Allgemeinverfügung sei voraussichtlich rechtswidrig und dürfe bis zu einer Entscheidung über die Hauptsache nicht vollzogen werden, so der VGH.
Seit dem 14. Februar können in Oberfranken Anträge gestellt werden, Fischotter zu töten. Die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken legt Gebiete fest, in denen der Fischotter getötet werden darf und erlaubt den Abschuss von zehn Tieren im Jahr in Oberfranken, „zur Abwendung ernster fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der Teich- und Fischereiwirtschaft“. Nach Ansicht der
Deutschen Umwelthilfe verstößt die Allgemeinverfügung gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht. Der Fischotter sei streng geschützt.
Die DUH hatte deshalb Mitte Juni beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Beschwerde gegen den Abschuss von Fischottern in Oberfranken eingereicht. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth am 3. Juni einen Eilantrag der DUH als unzulässig abgelehnt.
Der VGH teilte nun mit, dass sich die Allgemeinverfügung voraussichtlich als rechtswidrig erweise, da den ausgewiesenen Gebieten durch Fischotter entstandene Schäden nicht sicher zugeordnet werden könnten. Zusätzlich sei der Erhaltungszustand des Fischotters in Oberfranken mit einer geschätzten Populationszahl von 176 Tieren nicht als „günstig“ einzustufen. Somit dürften durch die Allgemeinverfügung keine Ausnahmen vom strengen Artenschutz der Fischotter gemacht werden.
„Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein wichtiger Erfolg für den Schutz des Fischotters in Oberfranken und sendet ein klares Signal für den notwendigen strengen Artenschutz in Deutschland“, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, laut Mitteilung. Der Konflikt zwischen Fischzucht und Fischotterschutz lasse sich nicht durch Abschüsse lösen. Das Ziel müsse ein konstruktiver Dialog für nachhaltige Lösungen auf beiden Seiten sein, sagte Müller-Kraenner. (2150/30.06.2025)