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Verwaltungsgericht kippt Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkunft

Die Regierung von Unterfranken kann die geplante Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in der Gemeinde Himmelstadt (Kreis Main-Spessart) vorerst nicht bauen. Das Verwaltungsgericht in Würzburg hat mit Urteil vom Donnerstag (9. Oktober) die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung aufgehoben, wie das Gericht mitteilte. Die Gemeinde hatte dem Bauvorhaben zweimal ihr Einvernehmen verweigert, das Landratsamt hatte daraufhin den Bauantrag direkt genehmigt und dies damit begründet, dass es dazu gesetzlich verpflichtet sei.

Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil am Donnerstag laut Mitteilung damit, dass die Voraussetzungen für die im Baugesetzbuch festgeschriebenen Sonderregelungen für den Bau und Betrieb von Flüchtlingsunterkünften im Fall Himmelstadt „nicht vollumfänglich erfüllt sind“. Unter anderem entspreche die von der Regierung von Unterfranken eingegangene Rückbauverpflichtung nach der achtjährigen Nutzungszeit nicht den gesetzlichen Anforderungen. So fehle etwa die „Erfordernis zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Die Regierung von Unterfranken will in Himmelstadt eine Gemeinschaftsunterkunft für maximal 100 Menschen errichten. In der 1.600-Einwohner-Gemeinde gab es von Anfang an Vorbehalte gegen die Pläne, unter anderem, weil die Unterkunft in einem Gewerbegebiet errichtet werden sollte, obwohl es auch andere Flächen und Leerstände in der Gemeinde gibt. Das Landratsamt hatte sich über diese Bedenken in seiner Genehmigung des Bauantrags mit der Begründung hinweggesetzt, die Gemeinde habe keine konkreten Alternativstandorte vorgeschlagen. (3140/09.10.2025)