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Vertrauliche Spurensicherung ist nun in Bayern Kassenleistung

Gewaltopfer in Bayern können ab 1. November in mehr Einrichtungen Spuren vertraulich sichern lassen. Auf diese Möglichkeit für Menschen, die einen sexuellen oder körperlichen Übergriff erlitten haben, wies Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) am Freitag hin. Krankenhäuser, vertragsärztliche Praxen und Medizinische Versorgungszentren können ab Samstag (01.11.) die vertrauliche Spurensicherung als Kassenleistung anbieten.

Laut Gerlach stehen Menschen, die Gewalt erlitten haben, oft erstmal unter Schock und können sich nicht immer sofort dazu durchringen, die Polizei aufzusuchen. Allerdings sei es elementar, dass die Spuren der Tat gesichert werden, da sie später vielleicht in einem Gerichtsverfahren zur Fallaufklärung beitragen können. Bei der vertraulichen Spurensicherung muss zunächst keine Polizei eingeschaltet werden, die Kosten werden anonymisiert übernommen.

Seit einer Gesetzesänderung im März 2020 müssen die gesetzlichen Krankenkassen die vertrauliche Spurensicherung bezahlen. Die Umsetzung hing davon ab, dass jedes Bundesland mit den Kassen entsprechende Verträge schließt und die Angebote regional ausbaut. In Bayern wurden die rechtlichen Voraussetzungen hierfür im Herbst geschaffen, womit sich der Freistaat im Mittelfeld der Bundesländer bewegt.

Nun gilt die vertrauliche Spurensicherung flächendeckend als Kassenleistung und ist damit verbindlich abrechenbar. Wichtig sei, dass die medizinischen Einrichtungen jetzt auch mitziehen, sagte Gerlach. Die Bereitstellung dieser Leistung ist freiwillig.

Bislang ist die vertrauliche Spurensicherung an den Instituten für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München und der Universität Würzburg möglich. Auch einige Kliniken, etwa in Nürnberg und Erlangen, stellen sie seit Jahren zur Verfügung – trotz bislang ungeklärter Finanzierung. Die Kosten trugen sie teils selbst oder bezahlten sie aus Fördermitteln.

Weitere Einrichtungen sollen folgen. Eine Liste aller anbietenden Einrichtungen kann künftig auf der Website des bayerischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden. Auch das Sozialministerium stellt Informationen bereit. (3415/31.10.2025)