Der thüringische Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer kritisiert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Bericht zur AfD nicht vor der Bundestagswahl am 23. Februar vorliegen will. Es sei „höchst bedauerlich“, dass sich das Bundesamt auf eine sogenannte Neutralitätspflicht berufe und eine „Mäßigung im Wahlkampf“ in den Vordergrund stelle, sagte Kramer im Deutschlandfunk. Er verwies auf den gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes, die Öffentlichkeit zu informieren.
„Völkischer Nationalismus“ in der AfD
Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet an einem Bericht, ob die AfD bundesweit von einem Verdachtsfall hochgestuft und zu einer gesichert rechtsextremistischen Partei erklärt wird. Kramer sagte, beim AfD-Bundesparteitag am Wochenende im sächsischen Riesa habe die Partei ganz deutlich ihren „völkischen Nationalismus“ und ihre Verfassungsfeindlichkeit gezeigt.