Auch der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof arbeitet künftig digital. Ab dem 1. November können Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen elektronisch an den Verfassungsgerichtshof übermittelt werden. Daneben bestehe weiterhin die Möglichkeit, verfahrensbezogene Dokumente per Post oder Fax einzureichen, teilte das baden-württembergische Justizministerium am Mittwoch mit. Gleichzeitig mit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs wird beim Verfassungsgerichtshof die elektronische Gerichtsakte eingeführt.
Ab dem 1. Februar 2025 sind Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts den Angaben zufolge zur elektronischen Einreichung ihrer Dokumente verpflichtet. „Eine Einreichung auf anderem Wege ist für sie dann nicht mehr rechtswirksam möglich“, heißt es weiter. Dafür seien sichere elektronische Übermittlungswege eingerichtet worden.
Auch Bürger können am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Ihnen steht als sicherer Übermittlungsweg das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder das „Mein Justizpostfach“ (MJP) zur Verfügung, heißt es weiter. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung. (2444/30.10.2024)