Urteil: Kündigung muss nicht telefonisch bestätigt werden

Unternehmen dürfen von ihren Kundinnen und Kunden nicht verlangen, dass sie die Kündigung ihres Vertrags telefonisch bestätigen müssen. Das hat das Landgericht Koblenz in einem Verfahren gegen den Dienstleister Ionos SE im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden (Az. 11O12/23), teilte diese am Dienstag mit.

Ionos SE biete unter anderem Speicherplatz für E-Mail-Postfächer und Server an. Nachdem ein Verbraucher seinen Vertrag über einen Kündigungsbutton beendet hatte, sei er vor die Wahl gestellt worden, seine Kündigung entweder innerhalb von 14 Tagen telefonisch zu bestätigen oder den Vertrag wie bisher weiterlaufen zu lassen.

„Eine Kündigung muss nicht noch einmal bestätigt werden, damit sie wirksam wird. Dabei ist es egal, ob sie über einen Kündigungsbutton oder per Brief erklärt wird“, sagte Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern laut Mitteilung. Es sei nicht zulässig, dass Firmen Verbrauchern das Kündigen von Verträgen durch dieses Vorgehen erschweren. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Fällt Verbrauchern auf, dass Unternehmen eine Bestätigung der Kündigung verlangen, können sie das der Verbraucherzentrale Bayern online melden. (00/1002/26.03.2024)

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