In Brandenburg können Familien mit geringem Einkommen auch in diesem Jahr wieder Urlaubszuschüsse bekommen. Die Anträge zur Unterstützung von Familienferienreisen könnten beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden, teilte das Sozialministerium am Montag in Potsdam mit. Es lägen bereits rund 580 Anträge im Landesamt vor, die nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts des Bundeslandes für 2025 und 2026 am vergangenen Freitag nun bearbeitet werden.
Antragsberechtigt seien demnach Familien mit geringem Einkommen, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Einkommensgrenze sei abhängig vom Familienstand und Anzahl und Alter der Kinder. Die Höhe des Zuschusses betrage zehn Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied, hieß es. Bezuschusst werden Reisen, die mindestens zwei Übernachtungen umfassen und höchstens 13. Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise.
Die Zuschüsse könnten nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden, hieß es weiter. Ein Rechtsanspruch bestehe nicht. Für bereits zurückliegende Reisen könnten keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung sei nicht möglich. Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub seien die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten besondere Bedürfnisse von Familien berücksichtigen.