Hochschulen können nach einem Rechtsgutachten nicht in allen Bundesländern konsequent gegen Judenfeindlichkeit durchgreifen. Das berichtet der “Spiegel” unter Berufung auf eine Studie im Auftrag des auf Antisemitismus spezialisierten Tikvah-Instituts.
“Als Ordnungsmaßnahmen kommen typischerweise die Androhung der Exmatrikulation, der Ausschluss von der Benutzung von Einrichtungen der Hochschule oder von Lehrveranstaltungen sowie schließlich die Exmatrikulation in Frage”, schreibt der Freiburger Verwaltungsrechtler Patrick Heinemann laut Magazin. Die Voraussetzungen dafür seien in den meisten Bundesländern aber hoch.
Berlin habe Sanktionsmöglichkeiten eingeschränkt, in Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen fehle es an Sanktionsmechanismen in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen. Vorbildlich sei das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz, weil es Ordnungsverstöße und Strafen beschreibt.
“Die Vorfälle auf dem Campus werden sich weiter häufen, wenn die Universitäten nicht energischer und mutiger gegen Antisemitismus eingreifen”, warnt Tikvah-Gesellschafterin Deidre Berger. “Die Länder müssen ihre Hochschulgesetze überprüfen, ob die Hochschulleitungen ausreichende Möglichkeiten haben, um außeruniversitäres gewalttätiges Verhalten zu ahnden”, sagt Co-Gesellschafter Volker Beck.