Im April kündigte Viktor Orbán den Austritt aus dem Römischen Statut an, Grundlage für die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die übrigen Staaten bewerten das als Schwächung der internationalen Justiz.
Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag haben ihr Bedauern über den Austritt Ungarns bekräftigt. Die allgemeine Akzeptanz des Römischen Statuts, der vertraglichen Grundlage für das Gericht, sei entscheidend, um das "Ziel zu erreichen, Gerechtigkeit für schwere Verbrechen zu gewährleisten und die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten", erklärte die Präsidentin der Versammlung der Vertragsstaaten, Päivi Kaukoranta, am Donnerstagabend in Den Haag.
Sie hoffe, "dass Ungarns Austritt aus dem Römischen Statut nicht endgültig ist, sondern nur eine kurze Pause in seinem Engagement für die internationale Justiz darstellt, und dass es zu gegebener Zeit in die Gemeinschaft der Vertragsstaaten zurückkehrt", so die Präsidentin. Die Fähigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs, gegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorzugehen, hänge in hohem Maße von der anhaltenden Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft ab.
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán hatte den Austritt aus dem Römischen Statut am 3. April angekündigt, am ersten Tag eines Staatsbesuchs von Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Gegen diesen liegt ein Haftbefehl des Strafgerichtshofs in Zusammenhang mit Israels Vorgehen im Gaza-Krieg vor. Nach dem Römischen Statut hätte Netanjahu in Ungarn festgenommen werden müssen.
Das Parlament in Budapest billigte am 20. Mai mit 134 gegen 37 Stimmen bei 7 Enthaltungen den Austritt; der wurde nun am Montag wirksam. Ungarn ist damit das einzige EU-Land, das den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennt. Auch die USA, China und Indien und Staaten wie Irak, Iran, Jemen, Ruanda, Saudi-Arabien und Syrien tragen das Statut nicht mit.
Schon bei der Austrittsankündigung hatte Kaukoranta betont, Gerechtigkeit erfordere Einigkeit. "Wenn ein Vertragsstaat aus dem Römischen Statut austritt, trübt dies unser gemeinsames Streben nach Gerechtigkeit und schwächt unsere Entschlossenheit, Straflosigkeit zu bekämpfen", kritisierte sie.
Jeder Vertragsstaat habe das Recht, seine Bedenken vor der Versammlung zu äußern, erklärte die Präsidentin. Sie ermutigte Ungarn nachdrücklich, in eine Diskussion zu treten. Erst im Dezember hatte Ungarn gemeinsam mit anderen Vertragsstaaten seine Unterstützung für den Gerichtshof als unabhängige und unparteiische Justizinstitution bekräftigt.