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Umweltschützer befürchten weiteren Waldverlust im rheinischen Revier

Umweltschützer haben am Montag erneut für den Erhalt des „Sündenwäldchens“ in der Ortschaft Manheim bei Kerpen demonstriert. Mit einem „Dreikönigsfrühstück“ östlich des Hambacher Waldes bekräftigten beteiligte Gruppen wie der Naturschutzbund (Nabu) Mönchengladbach ihre Forderung nach einem Erhalt des Waldstücks und forderten den Stopp von geplanten Rodungsmaßnahmen durch die RWE Power AG. Am Vortag hatte dort aus Protest bereits ein „Waldspaziergang“ stattgefunden.

Die RWE Power AG habe mittlerweile gegenüber dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) dementiert, dass Rodungen unmittelbar bevorstünden, sagte der Landesgeschäftsführer der Umweltschutzorganisation, Dirk Jansen, am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). RWE habe dem BUND über seine Rechtsanwälte „hinreichend vage“ mitteilen lassen, dass zumindest kurzfristig keine Rodungen anstünden und RWE sich demnächst detaillierter äußern wolle.

Gegen die Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplans für die RWE Power AG, der die Fortführung des Braunkohle-Tagebaus ab dem 1. Januar 2025 regelt, hatte der NRW-Landesverband des BUND am 3. Januar beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage eingereicht. Der Hauptbetriebsplan umfasse die weitere Abbaggerung der sogenannten Manheimer Bucht in den kommenden drei Jahren, erläuterte der BUND NRW. In dem Geltungsbereich lägen wichtige Grünzüge und ein etwa sechs Hektar großes Waldstück, das sogenannte „Sündenwäldchen“. Bei den betroffenen Flächen gehe es RWE um Millionen Tonnen an Kies und Abraum, die der Energiekonzern für die Gestaltung der Tagebau-Böschungen gewinnen wolle.

Zudem hat der BUND NRW den Erlass einer Zwischenverfügung beantragt, mit der bevorstehende Rodungsmaßnahmen im Umfeld des Hambacher Waldes unterbunden werden sollen. Ziel sei es, Biotopverbundstrukturen zu retten. Jansen erläuterte, mit den Klagen und weiteren Protesten mögliche Rodungen zunächst bis zum Ende der Rodungssaison am 28. Februar verhindern zu wollen.

„Eine Rodung ist unseres Erachtens rechtswidrig, da RWE die vorgeschriebenen Artenschutzmaßnahmen nachweislich nicht ergriffen hat“, erklärte er mit Blick auf eine geschützte Fledermauspopulation. Zwar habe die Landesregierung beschlossen, im Süden des Tagebaus eine neue Waldvernetzung zu gestalten, doch stehe deren Realisierung aus. Zudem gebe es starke Zweifel, ob der angedachte Ökokorridor seine Funktion erfüllen kann. Es drohe die ökologische Verinselung des Hambacher Waldes und der streng geschützten Fledermauspopulation.

Der Hambacher Wald oder Hambacher Forst am Tagebau Hambach liegt zwischen Köln und Aachen und besteht heute aus Teilflächen, überwiegend im Gebiet der Stadt Kerpen. 2018 wurde ein Rodungsstopp für den Hambacher Wald verhängt. Der Kampf um seinen Erhalt wurde überregional etwa durch Aktionen mit Baumhausbesetzungen bekannt.