Nun ist es amtlich: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Wolfsverordnung wegen eines Formfehlers kassiert. Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) will nun zügig eine neue Verordnung für den Freistaat auf den Weg bringen. „Ziel ist und bleibt ein konsequentes Wolfsmanagement“, sagte er am Donnerstag. Dazu zähle auch der schnelle Abschuss von auffälligen Wölfen. Der Freistaat stehe hier an der Seite der Nutztierhalter und Almwirtschaft.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Bayerische Wolfsverordnung in einem Urteil vom Donnerstag für unwirksam erklärt (Az. 14 N 23.1190). Eine solche Entscheidung hatte sich bereits am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung abgezeichnet. Das Gericht bemängelte, dass die Wolfsverordnung erlassen worden sei, ohne den Bund Naturschutz (BN), der das Normenkontrollverfahren angestrengt hatte, zu beteiligen. Dem BN stehe aber gesetzlich ein Beteiligungsrecht zu – etwa in Form einer Anhörung.
Die neue Wolfsverordnung soll laut Glauber inhaltlich unverändert bleiben. Dafür soll nun demnächst mit der Verbändeanhörung gestartet werden. Zusätzlich werde ein intensiver Austausch mit den Verbänden gesucht. Der Freistaat werde sich aber auch zukünftig für erweiterte rechtliche Möglichkeiten beim Umgang mit dem Wolf sowie für eine Absenkung des Schutzstatus einsetzen, sagte Glauber. „Für den Umgang mit dem Wolf sind Rechtsänderungen durch EU und Bund erforderlich.“
Der BN hatte gegen die seit Mai geltende Bayerische Wolfsverordnung ein Normenkontrollverfahren eingereicht, weil sie seiner Auffassung nach gegen europäisches und deutsches Naturschutzrecht verstößt. Der BN fordert, dass die Staatsregierung zusammen mit Umweltverbänden und Weidetierhaltern Lösungen für das Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf in Bayern erarbeitet. Dazu gehört für den BN unter anderem, dass mehr Herdenschutzmaßnahmen gefördert werden. (00/2195/18.07.2024)