Umgang mit Missbrauchsbetroffenen: Protest in Aachen gegen Bistum

In Aachen haben am Montag der Betroffenenrat und katholische Laienverbände gegen das Bistum Aachen protestiert. Mehrere Hundert Menschen hatten sich am frühen Abend in der Innenstadt versammelt und gegen die Inanspruchnahme der Verjährungsfrist in einem Klageverfahren demonstriert, wie der Betroffenenrat am Dienstag mitteilte. Bischof Helmut Dieser war den Angaben nach vor Ort, äußerte sich aber nicht auf der Kundgebung.

Stellvertretend für die Verbände kritisierte Marie-Theres Jung als Vorsitzende der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands in Aachen das Verhalten des Bistums als Vertrauensbruch. Sie machte nach Angaben des Betroffenenrats deutlich, dass die Verpflichtung gegenüber den Interessen der Betroffenen sexuellen Missbrauchs höher wiegen müsse als die Bindung an ein Finanzgremium.

Manfred Schmitz vom Betroffenenrat kritisierte die sogenannte Einrede der Verjährung vor dem Landgericht in Aachen, also die Inanspruchnahme des Bistums der Verjährung. Das Erzbistum Köln hingegen habe im Sommer 2023 auf die Einrede der Verjährung verzichtet und somit eine gerichtliche Verurteilung zugelassen. Auch der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck habe in einem aktuellen Verfahren die Inanspruchnahme der Verjährung ausgeschlossen.

Betroffenenrats-Sprecher Paul Leidner stellte das im Frühjahr 2023 entwickelte Aachener Modell vor. Das Modell sei als Alternative zum Klageweg und zum Verfahren der Anerkennung des Leids entwickelt worden und gehe davon aus, dass es zwischen den Betroffenen und dem Bistum zu einem rechtswirksamen Vergleich komme, erläuterte er. Ein Austausch mit dem Bistum über ein solches Modell sei jedoch seitens des Bistums abgebrochen worden. Der Betroffenenrat erwarte weiterhin zeitnahe und ergebnisoffene Verhandlungen.

Das Bistum Aachen hat bislang nach eigenen Angaben rund 3,5 Millionen Euro an Betroffene sexuellen Missbrauchs durch Priester und andere kirchliche Mitarbeiter gezahlt. Zum Stichtag 30. September 2024 beziffert das Bistum die Zahl der namentlich bekannten Betroffenen auf 377. 179 Erstanträge auf Anerkennung des Leids wurden seit der Einrichtung des Verfahrens durch die Bischofskonferenz 2011 bis zum 30. September 2024 beim Bistum Aachen gestellt. Davon wurden bislang insgesamt 144 Anträge beschieden. Dem Bistum Aachen sind 148 Täter, mutmaßliche Täter und Beschuldigte namentlich bekannt. Darunter befinden sich 134 Kleriker und eine Ordensschwester.

Das Bistum hat die vom Landgericht Aachen vorgeschlagenen Vergleichssummen im Fall von zwei Klagen angenommen. In einem Fall habe es hingegen „gute Gründe“ gegeben, das Angebot abzulehnen, erläuterte das Bistum. Der zuständige Vermögensrat im Bistum hatte darauf verwiesen, dass 30 Jahre nach dem 18. Geburtstag des Klägers es das „gute Recht des beklagten Bistums“ sei, sich auf Verjährung zu berufen. Der Kläger sei in einem höheren Alter und habe ausreichend Zeit gehabt, Forderungen geltend zu machen.

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