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Tierschützer und Landwirte begrüßen Ende der Anbindehaltung

Die Anbindehaltung von Rindern soll nach dem Willen des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums bald der Vergangenheit angehören. „Das Leid der Rinder, die in Anbindehaltung gehalten werden, muss endlich beendet werden“, sagte Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) bei der Vorstellung eines Ausstiegskonzepts am Donnerstag in Hannover. Diese Haltungsform sei aus Tierschutzgründen untragbar, da sie das artübliche Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten von Rindern wesentlich einschränke.

Niedersachsen ist das erste Bundesland, das die Anbindehaltung vollständig verbietet. Das Konzept wurde nach Ministeriumsangaben mit Landwirtschaftsvertretern und Tierschutzverbänden erarbeitet. Ein entsprechender Erlass soll am 1. April veröffentlicht werden. Danach ist es an den Veterinärämtern, die neuen Regeln per Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen.

Der Plan sieht erhebliche Übergangsfristen vor. Für Betriebe, die ihre Rinder ganzjährig anbinden, soll eine Frist von 18 Monaten gelten. Binnen dieser Zeit müssen sie die Anbindehaltung umbauen oder diese Form der Tierhaltung beenden. Betrieben, die ihre Tiere nur zeitweise anbinden, soll eine Frist von sieben Jahren gewährt werden, im begründeten Einzelfall von neun Jahren. Stallneubauten oder -umbauten will das Land finanziell fördern.

Der Landesbauernverband begleite die Anbindehaltung „kritisch, steht aber im Ergebnis klar hinter diesem Schritt“, sagte der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, Frank Kohlenberg. Für betroffene Landwirte komme es vor allem auf Planungssicherheit an. Das Baurecht müsse so angepasst werden, dass Betriebe schnell und unbürokratisch investieren können. „Gleichzeitig halten wir eine umfassende Folgenabschätzung für unerlässlich – wirtschaftlich wie gesellschaftlich.“

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband in Niedersachsen begrüßten das Vorhaben. Der Schritt sei ein wichtiges Signal für andere Bundesländer und die Bundesregierung. Die Tierschutzorganisation Peta dankte dem Landwirtschaftsministerium für den Vorstoß. Die Anbindehaltung sei nach dem deutschen Tierschutzgesetz ohnehin rechtswidrig und regelmäßig strafbar, sagte eine Sprecherin. Sie forderte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) auf, „diese Tierqual in allen Variationen auch auf Bundesebene endgültig zu beenden“.

Nach Einschätzung vieler Rechtsexperten verstößt die Anbindehaltung klar gegen das Tierschutzgesetz, auch wenn oft nicht strafrechtlich ermittelt wird. Die Bundestierärztekammer fordert seit mehr als zehn Jahren ein vollständiges Verbot.

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums gab es im Mai 2025 in Niedersachsen knapp 18.000 rinderhaltende Betriebe mit mehr als 2,2 Millionen Tieren. Insgesamt gibt es in Niedersachsen nach Schätzung des Landwirtschaftsministeriums deutlich mehr als tausend Betriebe, die Rinder in Anbindehaltung halten. Hierbei handele es sich eher um unterdurchschnittlich große Betriebe.

In einem ersten Schritt habe das Ministerium am Mittwoch die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände begonnen, hieß es. Bereits im Jahr 2011 hatte der Leitungsausschuss des Tierschutzplans unter Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) das Ziel des Ausstiegs aus der Anbindehaltung beschlossen. Ein im Jahr 2024 vom Bundesagrarminister vorgelegter Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes enthielt Regelungen zur Anbindehaltung, wurde aber nach dem Ende der Ampel-Koalition nicht weiterverfolgt.