Mit einem Festakt hat der Thüringer Landtag an seine Wiedergründung vor 35 Jahren und die Verabschiedung der Landesverfassung im Jahr 1993 erinnert. Der Landtag sei die demokratische Stimme und die Verfassung das Fundament des Freistaats, sagte Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) am Samstag in Erfurt. Beides sei Ausdruck des großen Versprechens, dass Freiheit, Recht und Mitbestimmung in Thüringen fest verankert blieben.
Voigt betonte, diese Errungenschaften seien von Menschen erkämpft und erarbeitet worden, die den Mut gehabt hätten, Verantwortung für die gemeinsame Zukunft zu übernehmen. Die Demokratie lebe auch heute davon, dass Menschen das Gefühl hätten, gehört, gebraucht und geachtet zu werden.
Landtagspräsident Thadäus König (CDU) rief zum entschlossenen Einsatz für die freiheitliche Demokratie auf. Die Prinzipien der Verfassung würden zunehmend von innen und außen angegriffen. Das Parlament kämpfe täglich um Vertrauen, Zusammenhalt, Akzeptanz und Sicherheit. Wer Meinungsfreiheit, sozialen Schutz und Wohlstand erhalten wolle, müsse den Bedrohungen aktiv entgegentreten.
Weniger als zwei Wochen nach der Wiedervereinigung wählten die Thüringerinnen und Thüringer am 14. Oktober 1990 ihr Landesparlament. Bereits am 25. Oktober trat der Thüringer Landtag im Deutschen Nationaltheater in Weimar zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Auf den Tag genau drei Jahre später wurde die Landesverfassung am 25. Oktober 1993 auf der Wartburg verabschiedet. Ihr endgültiges Inkrafttreten erfolgte am 16. Oktober 1994 nach einem Volksentscheid.