Artikel teilen:

Tag der Nachbarschaft: Drese würdigt ehrenamtliche Hilfe

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) mittlerweile mehr als 1.900 Nachbarschaftshelferinnen und -helfer. Sie kümmerten sich ehrenamtlich um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, sagte die Ministerin am Freitag laut einer Mitteilung ihres Ministeriums anlässlich des Tages der Nachbarschaft (23. Mai). Damit habe sich das niedrigschwellige Hilfsangebot, das im Jahr 2019 vom Land eingeführt wurde, „hervorragend entwickelt und trägt zur Stärkung der Gemeinschaft vor Ort bei“, sagte Drese.

Nachbarschaftshelfende unterstützen den Angaben zufolge bei Behördengängen, beim Einkauf, im Haushalt oder Garten. Sie leisten auch Gesellschaft, lesen vor oder gehen mit den Pflegenden spazieren. „Die Helferinnen und Helfer gewährleisten so eine gesellschaftliche Teilhabe und ein möglichst selbstbestimmtes Leben“, erklärte Drese.

Vor dem Hintergrund, dass viele Pflegebedürftige möglichst lang zu Hause leben möchten, sei die Nachbarschaftshilfe eine wichtige Stütze für die Betroffenen, hieß es. Aktuellen Zahlen zufolge sind rund 140.000 Menschen in MV pflegebedürftig. Über 80 Prozent von ihnen werden zu Hause gepflegt, teilweise mit Unterstützung von ambulanten Pflegediensten, oft aber komplett allein von Familienangehörigen. Damit entlaste die Nachbarschaftshilfe die pflegenden Angehörigen, „die sich ansonsten oftmals engmaschig und aufopfernd um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern“, sagte die Ministerin.

Die Nachbarschaftshilfe können alle Menschen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 in Anspruch nehmen. Wer sich als Nachbarschaftshelfer qualifizieren möchte, kann sich an einen der landesweit 19 Pflegestützpunkte wenden. Diese koordinieren die kostenlosen, achtstündigen Schulungen, die Voraussetzung für die Tätigkeit sind und unter anderem Wissen zu häufigen Krankheitserscheinungen vermitteln.

Danach können die Ehrenamtlichen laut Ministerium bis zu 25 Stunden monatlich bis zu zwei pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag entlasten und erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von höchstens acht Euro die Stunde. Pflegebedürftige können dies über den Entlastungsbeitrag der Pflegekasse abrechnen.