Syrer in Deutschland: Wer soll gehen?

Vor Weihnachten hat Deutschland erstmals Straftäter aus Syrien in ihr Heimatland abgeschoben. Die Abschiebungen sollen zunächst auf diese Gruppe begrenzt werden. Die Bundesregierung setzt aber darauf, dass bald weitere syrische Flüchtlinge Deutschland verlassen. Wer könnte gehen, wer darf bleiben und wer würde fehlen? Fragen und Antworten:

Ende 2024 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 1,22 Millionen Menschen in Deutschland, die selbst oder deren Eltern aus Syrien eingewandert sind. Viele Syrerinnen und Syrer kamen wegen des Bürgerkriegs in ihrer Heimat ab 2012 nach Deutschland, sehr viele von ihnen in den Jahren ab 2015. Als Schutzsuchende waren Ende 2024 rund 713.000 Syrer registriert. Finale statistische Daten für das Jahr 2025 liegen vom Bundesamt noch nicht vor.

Nach dem Sturz des syrischen Diktators Baschar al-Assad Ende 2024 ist die Zahl der Asylanträge aber merklich zurückgegangen: Im vergangenen Jahr gab es laut Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge rund 23.000 Asylerstanträge von syrischen Staatsangehörigen, im Jahr davor waren es noch fast 77.000.

Nein, so einfach ist es nicht. Es steht aber tatsächlich infrage, ob zeitlich befristete Aufenthaltstitel verlängert werden. Maßgeblich dafür ist die Einschätzung der Situation im Heimatland. Auch wenn dort die Gefahr durch Gewalt und politische Verfolgung gemindert wurde, liegen große Teile der Städte noch immer in Trümmern. Wie mit syrischen Schutzsuchenden künftig verfahren werden soll, ist bislang nicht abschließend geklärt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte nach dem Sturz Assads die Bearbeitung von Asylanträgen ausgesetzt, inzwischen für bestimmte Gruppen aber wieder aufgenommen. Die Verfahren enden inzwischen zwar häufiger mit einer Ablehnung, es bleibt aber eine Abwägung im Einzelfall.

Auch das wird nicht gehen. Selbst wenn ein Aufenthaltstitel nicht verlängert wird, droht nicht automatisch die Abschiebung. Gegen eine erzwungene Rückkehr können etwa gesundheitliche Gründe oder menschliche Härten sprechen. Zudem muss der Herkunftsstaat bereit sein, die Abgeschobenen aufzunehmen. Im Falle Syriens können allein deswegen aktuell nur Straftäter und Gefährder abgeschoben werden.

Viele der Menschen, die vor Jahren nach Deutschland geflohen sind, sind außerdem inzwischen eingebürgert. Laut Statistischem Bundesamt haben rund ein Viertel (24 Prozent) der Eingewanderten aus Syrien mittlerweile den deutschen Pass. Allein 2024 wurden 82.000 Syrerinnen und Syrer eingebürgert. Ihr Bleiberecht steht damit nicht mehr infrage.

Ja, aber aktuell noch in geringem Umfang. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfasst die Fälle, in denen Menschen eine vom Staat gewährte Förderung der Rückkehr beanspruchen. Knapp 6.000 Syrer haben dies nach Angaben des Bundesamts bis Ende 2025 beantragt. Knapp 3.700 seien tatsächlich auch schon ausgereist. Wer auf eigene Faust ohne finanzielle Unterstützung zurückgeht, wird in dieser Statistik nicht erfasst.

Bei syrischen Flüchtlingen gibt es zumindest für einen beträchtlichen Teil Hinweise für eine gute Integration. Unter den Ausländern, die in den vergangenen Jahren eingebürgert wurden, waren Syrerinnen und Syrer die größte Gruppe. Sie müssen dafür unter anderem nachweisen, gut Deutsch zu sprechen und von ihrer Arbeit leben zu können.

Auch auf dem Arbeitsmarkt spielen Syrerinnen und Syrer inzwischen eine wichtige Rolle. Laut einer Ende 2024 veröffentlichten Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung waren zum damaligen Zeitpunkt rund 287.000 Syrerinnen und Syrer in Arbeit, 62 Prozent von ihnen in systemrelevanten Berufen und viele demnach in Jobs, für die dringend Arbeitskräfte gesucht werden.

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