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Synodale Pott lehnt flexible Frauenquote für Leitungsämter ab

Die Diskussion um mehr Frauen in Führungspositionen in der bayerischen evangelischen Landeskirche geht in die nächste Runde. Die Synodale Constanze Pott, Expertin für das Thema „Frauen in Führungspositionen“, lehnt eine flexible Frauenquote ab – und fordert eine Quote von mindestens 50 Prozent. „Frauen sind in der Kirchenleitung eine benachteiligte Gruppe. Männer derzeit nicht“, betont sie in ihrer Antwort auf ein Schreiben des landeskirchlichen Personalchefs Stefan Reimers vom Freitagabend. Reimers hatte am Donnerstag eine flexible Frauenquote zwischen 40 und 60 Prozent bei Leitungsämtern ins Gespräch gebracht, eine starre Quote von 50:50 hingegen lehnt er ab.

Damit aber will sich Constanze Pott, die die Interessen der Synodalen in der Frauenfrage vertritt und sich in dem Schreiben als „Prozessbegleitung für die synodalen Bestrebungen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zu mehr Frauen in Führung, Chancengleichheit und strategische Führungskräfte-Förderung“ bezeichnet, nicht zufriedengeben. Eine gerechte und wirksame Beteiligung an der Kirchenleitung erfordere eine zeitlich begrenzte Mindestquote für Frauen von 50 Prozent, schreibt Pott. Und zwar so lange, bis die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an der Kirchenleitung erreicht und gesichert sei.

„Nur wenn Frauen in Leitungsgremien und Führungspositionen für eine Zeit von mindestens 20 Jahren mit einer klaren Mehrheit beteiligt sind, kann ein echter Struktur- und Kulturwandel in der Kirchenleitung gelingen.“ Eine 40-Prozent-Quote auch für Männer würde von vornherein ausschließen, dass Frauen in Zukunft auch einmal eine Mehrheit von mehr als 60 Prozent in Leitungsgremien und Führungspositionen erreichten, gab Pott zu bedenken. Für sie ist Frauenförderung zugleich auch Nachwuchsförderung, denn: Frauen bildeten unter den theologischen Mitarbeitenden in absehbarer Zeit eine deutliche Mehrheit.

Pott kündigte zudem an, dass die synodalen Bestrebungen in der Frauenfrage darauf abzielten, „konkrete Gesetzesänderungen und sehr konkrete Maßnahmen in der Herbstsynode 2024 und den folgenden Tagungen zu fordern und zu beschließen“. (00/2142/13.07.2024)