Samenspenderkinder: anonym gezeugt – mit dem Samen eines Fremden. Die Ärzte sicherten den Spendern Anonymität zu, und für ihr Wunschkind ließen sich viele Eltern auf diese Vereinbarung ein. Eine Absprache in einer rechtlichen Grauzone. 1989 beschloss das Bundesverfassungsgericht das Recht auf „Kenntnis der eigenen Abstammung“. Nun könnte eine Lawine von Anfragen auf die Reproduktionskliniken zukommen. Und zahlreiche Gerichtsverfahren. Denn eindeutige Gesetze fehlen in Deutschland bis heute.
• Do., 20.8., 22.30 WDR