In Rheinland-Pfalz soll ab Herbst ein neues Gesetz Menschen mehr Formen der Bestattung ermöglichen. Asche Verstorbener kann dann zu Schmuck werden oder in Flüssen bestattet werden. Streit begleitet die Reform.
In Rheinland-Pfalz soll ab Herbst das weitreichendste Bestattungsrecht Deutschlands gelten. Dafür hat der Landtag in Mainz am Donnerstag eine weitgehende Liberalisierung des mehr als 40 Jahre alten Bestattungsrechts verabschiedet. “Jeder trauert unterschiedlich und jeder braucht andere Formen des Halts”, betonte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD), dessen Haus das Vorhaben federführend vorangetrieben hatte. Das Land gehe “im Interesse der Menschen für ein würdevolles Ableben einen Schritt voran”, sagte der Politiker nach der Verabschiedung des Gesetzes mit Blick auf Reformüberlegungen in verschiedenen anderen Bundesländern.
Die Liberalisierung wurde mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP sowie der AfD beschlossen. CDU und Freie Wähler votierten dagegen. Die Opposition hatte in den vergangenen Monaten – ebenso wie die Kirchen – Inhalt und Geschwindigkeit der Reform kritisiert. “Herr Minister, Sie sind der Totengräber unserer Friedhöfe”, sagte der CDU-Abgeordnete Christoph Gensch in der Landtagsdebatte.
Zustimmung zum Ampelvorhaben gab es hingegen unter anderem für Änderungen, die dauerhafte Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldaten betreffen, sowie Änderungen für das Begräbnis von Sternenkindern. Dabei handelt es sich um Kinder, die vor, während oder unmittelbar nach der Geburt gestorben sind.
Künftig möglich werden sollen auch Bestattungen in bestimmten Flüssen und im Leichentuch, was sich etwa Menschen muslimischen Glaubens wünschen. Asche verstorbener Angehöriger kann laut Gesetz zu persönlichen Schmuckstücken verarbeitet oder zu Hause aufbewahrt werden. Auch das Ausstreuen außerhalb des Friedhofs soll erlaubt werden. Ein Friedhofszwang soll es künftig nicht mehr geben.