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Streit um Rundfunkbeitragspflicht geht weiter

Der Rechtsstreit einer Bürgerin gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies das Verfahren am Mittwoch zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück. Dessen Berufungsurteil verstoße gegen Bundesrecht, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft in Leipzig zur Begründung. (6 C 5.24)

Zugleich verwies das Gericht darauf, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang stehe, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum „gröblich verfehlt“. Die Klägerin aus Bayern könne „ihrer Beitragspflicht auch kein subjektiv-öffentliches Recht auf Erfüllung des Rundfunkbeitrages entgegenhalten“, hieß es. Ein solches Recht ergebe sich weder aus der Informationsfreiheit noch aus der Rundfunkfreiheit.

Die Klägerin hatte die Zahlung des Rundfunkbeitrags abgelehnt und dies mit dem Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begründet, das ihrer Meinung nach nicht vielfältig und ausgewogen ist. In den beiden Vorinstanzen war sie damit gescheitert.