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Straftaten gegen das Leben: Jeder sechste Täter schuldunfähig

Immer häufiger gelten Angeklagte vor deutschen Gerichten als schuldunfähig. Auch bei Straftaten gegen das Leben. Warum das so ist, bleibt unklar.

Deutsche Gerichte stellen immer häufiger fest, dass Angeklagte schuldunfähig sind. Ihr Anteil an allen sogenannten Abgeurteilten ist in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen, wie eine am Montag veröffentlichte “Spiegel”-Datenanalyse der Strafverfolgungsstatistik ergeben hat.

Besonders eindrücklich ist die Entwicklung bei den “Straftaten gegen das Leben”, zu denen Mord und Totschlag gehören. Von 2002 bis 2012 lag der Anteil der schuldunfähigen Angeklagten bei diesen Delikten relativ konstant um die 8 Prozent. Seitdem ist die Zahl fast kontinuierlich angestiegen, auf rund 16 Prozent im Jahr 2022, dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen.

Bei anderen Gewaltdelikten wie Raub, Erpressung und Angriffen auf Kraftfahrer sowie “Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit” lag der Anteil niedriger; im Jahr 2022 zwischen 0,6 und 1,3 Prozent aller Abgeurteilten. Auch diese Werte haben sich seit 2012 mehr als verdoppelt. Der Großteil aller schuldunfähigen Täter wird mit dem Urteil im Maßregelvollzug untergebracht.