Lange war offen, ob die Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Der Bundestag stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf nun zu.
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wird reformiert. Das entschied der Bundestag mit den Stimmen von SPD, Union, Grünen und FDP in der Nacht auf Freitag. Demnach kann die Stiftung, die als bedeutendste Kultureinrichtung Deutschlands gilt, künftig von einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Personen geleitet werden. Der Präsident oder die Präsidentin ist nur noch zeitlich befristet zu berufen. Die bisherige Struktur mit einem Vizepräsidenten entfällt.
Dadurch sollen die einzelnen Einrichtungen der Stiftung stärker in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Gleichzeitig wird der Stiftungsrat von 20 auf 9 Mitglieder verkleinert, um die Steuerung der Stiftung effektiver zu gestalten.
Der Name “Stiftung Preußischer Kulturbesitz” bleibt als Markenzeichen erhalten, zudem soll es die Möglichkeit geben, weitere Zustiftungen aufzunehmen. Auch die finanzielle Steuerung wird reformiert. Die Stiftung soll ihre Mittel künftig flexibler und eigenverantwortlicher verwenden können, um besser auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können. Das Gesetz tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft und löst das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1957 ab.
Mit ihren 25 Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten ist die Stiftung Preußischer Kulturbesitz die größte Kultureinrichtung Deutschlands. Sie wird gemeinsam von Bund und Ländern finanziert.