Bundesweit haben die Medizinischen Dienste im Jahr 2024 in 12.304 Fällen mögliche Behandlungsfehler überprüft, in Baden-Württemberg waren es 1.313 Fälle. In etwas mehr als jedem vierten Fall (361 Fälle, 27,5 Prozent) stand ein gesundheitlicher Schaden im Zusammenhang mit einem nachweisbaren Behandlungsfehler, teilte der Medizinische Dienst Baden-Württemberg am Donnerstag in Stuttgart mit. In 293 der Fälle (22,3 Prozent) sahen die Gutachter auch einen direkten, ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem eingetretenen Schaden. Nur vereinzelt ließ sich der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden nicht klären.
Zehn Todesfälle waren im Jahr 2024 nachweislich auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen. In über zwei Dritteln der geprüften Fälle wurde der Verdacht eines Behandlungsfehlers im Gutachten nicht belegt. Wie in den Vorjahren entfiel der größte Anteil der vermuteten Behandlungsfehler in Baden-Württemberg auf die Orthopädie und Unfallchirurgie, mit 357 Fällen beziehungsweise 27,2 Prozent aller Begutachtungen. Danach folge die Zahnmedizin mit 123 Fällen.
Diese Zahlen beziehen sich alle auf die gemeldeten Verdachtsfälle. „Die Dunkelziffer bei Behandlungsfehlern ist groß“, sagt Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er geht von „jährlich 2.700 fehlerbedingten, vermeidbaren Todesfällen in Baden-Württemberg“ aus. Die vom Medizinischen Dienst präsentierten Zahlen seien „nur die Spitze des Eisbergs“. Denn bei Gerichten und Ärztekammern würden solche Fälle ebenso behandelt. Noch immer fehle in der ambulant-ärztlichen Versorgung und in den Krankenhäusern eine gelebte Fehlerkultur.
In der Regel, so Brysch, falle die Entscheidung nach Aktenlage. Auch wenn ein Behandlungsfehler angenommen werde, warteten Betroffene oft viele Jahre auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. (2768/30.10.2025)