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Stern: Bisher keine Klagewelle gegen Zurückweisung von Asylbewerbern

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Mai die Zurückweisung dreier Somalier an der Grenze für rechtswidrig erklärt. Darauf könnten viele weitere Klagen gegen Zurückweisungen folgen, hieß es. Offenbar kam es anders.

Die von einigen erwartete Klagewelle von Asylbewerbern gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze bleibt zwei Monate nach Beginn der Maßnahmen offenbar aus. Insgesamt gebe es erst sechs Klagen, berichtete der “Stern” (Sonntag) und berief sich dabei auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des Magazins.

Im Mai hatten drei Somalier erfolgreich gegen ihre Zurückweisung vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte nun mit: “Es sind zum jetzigen Zeitpunkt drei weitere gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Asylsuchenden anhängig.”

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte damals unter anderem eine zu schlechte Begründung der Zurückweisungen kritisiert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte daraufhin Nachbesserungen versprochen. Diese wolle das Ministerium aber erst vor Gericht liefern, so das Magazin weiter.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm, sagte dazu: “In unserem Rechtsstaat ist es selbstverständlich, dass Gerichte angerufen werden können.” Dies sei bei den Zurückweisungen zu erwarten gewesen: “Es handelt sich aber um eine grundsätzliche europarechtliche Frage, die dann auch nur vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden kann.”

Konstantin von Notz, Vize-Fraktionschef der Grünen, kritisierte dagegen im “Stern”: “Bis heute kann das federführende Haus maßgebliche Fragen nicht beantworten.” Dessen Rechtsauffassung sei “abwegig”, fügte er hinzu: “Mit Nachdruck fordern wir Innenminister Dobrindt noch einmal dazu auf, von den Zurückweisungen Abstand zu nehmen und die versprochenen, längst überfälligen Begründungen der Maßnahmen nachzuliefern.”