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Statistisches Landesamt: Jeder zweite Studierende in NRW jobbt

Jeder zweite Studierende in Nordrhein-Westfalen ist im Jahr 2022 erwerbstätig gewesen. Mehr als 270.000 von insgesamt 481.000 der Studentinnen und Studenten zwischen 18 und 26 Jahren hatten einen Job, wie das Statistische Landesamt (IT.NRW) am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte. Das seien rund 56 Prozent gewesen. Der Anteil von jobbenden Studentinnen war mit 58,7 Prozent um fünf Prozentpunkte höher als der Anteil bei den Studenten mit 53,7 Prozent.

Der größte Anteil der erwerbstätigen Studierenden im Alter von 18 bis 26 Jahren arbeitete laut Statistik mit knapp 14 Prozent im Bereich „Lehrende und ausbildende Berufe“. Darunter fallen Tätigkeiten wie Nachhilfelehrerin oder -lehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeit an Hochschulen. Am zweithäufigsten arbeiteten Studierende den Angaben zufolge in sogenannten „Verkaufsberufen“ (elf Prozent). Darauf folgte die Gruppe „Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe“, beispielsweise im Gastronomieservice (neun Prozent).

Die höchste Erwerbstätigenquote unter den Studierenden verzeichnete den Zahlen zufolge der Kreis Borken mit 67 Prozent. Den niedrigsten Anteil erwerbstätiger Studierender hatte die Städteregion Aachen mit knapp 47 Prozent. In der Universitätsstadt Münster waren mit einem Anteil von fast 65 Prozent zwei von drei Studierende im Alter von 18 bis 26 Jahren erwerbstätig.

Fast 42 Prozent aller erwerbstätigen Studierenden in NRW gingen einer Gelegenheitsarbeit oder einem Minijob nach, wie es hieß. Mit rund 35 Prozent arbeitete mehr als ein Drittel als Angestellte oder Angestellter in einem größeren Umfang. Mehr als jede zehnte studierende Person im Alter von 18 bis 26 Jahren (11,3 Prozent) bestritt in NRW den Lebensunterhalt überwiegend durch Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) oder durch ein Stipendium.

Die Statistik stützt sich auf die Ergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2022. Weitere Ergebnisse basieren den Angaben zufolge auf einer zusätzlichen Befragung im Rahmen des Zensus 2022. Als erwerbstätig gelten bei der Berechnung Personen im erwerbsfähigen Alter, die in einem einwöchigen Berichtszeitraum mindestens eine Stunde lang gegen Bezahlung oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet haben. Auch Menschen, die ein formales Arbeitsverhältnis hatten, diese aber im Berichtszeitraum vorübergehend nicht ausgeübt hatten, galten als erwerbstätig.