Trans- und intergeschlechtliche Menschen können ab Donnerstag Termine beim Standesamt vereinbaren, um Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. Das Gesetz selbst tritt aber erst am 1. November in Kraft. Künftig ist nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt nötig statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss. Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April beschlossen.
Junge Menschen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung ohne Beratungspflicht laut Gesetz selbst abgeben, brauchen aber die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Im Konfliktfall soll ein Familiengericht eingeschaltet werden. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren können nur die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen einreichen. Die Regelungen für Jugendliche hatten zuletzt für Kritik gesorgt.