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Städte fordern Handhabe im Umgang mit psychisch auffälligen Personen

Der niedersächische Städtetag fordert eine Absenkung der gesetzlichen Hürden für eine Zwangseinweisung mutmaßlich gefährlicher Personen in eine psychiatrische Klinik. In letzter Zeit häuften sich gerade in größeren Städten Vorfälle mit psychisch auffälligen Personen, die fortgesetzt Straftaten wie Körperverletzungen oder Straßenverkehrsdelikte begingen und trotzdem weiter auf freiem Fuß blieben, teilte der Städtetag am Mittwoch in Hannover mit.

Städtetags-Präsident Jürgen Krogmann (SPD) kritisierte, dass „solche Dauergefahren“ vom Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke nicht erfasst würden. Dieses erlaube eine zwangsweise Unterbringung praktisch nur, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen habe oder unmittelbar bevorstehe. Diese gesetzliche Schwelle sei zu hoch, in zahlreichen Bundesländern sei sie bereits niedriger.

„Es gibt in unseren Städten psychisch auffällige Personen, die fortgesetzt Passanten körperlich angreifen, Verwaltungsmitarbeitende bedrohen oder Autos stehlen und damit ohne Rücksicht durch die Innenstadt rasen“, erläuterte der Oldenburger Oberbürgermeister Krogmann.

Der Vizepräsident des Städtetages und Oberbürgermeister von Salzgitter, Frank Klingebiel (CDU), ergänzte: „Es ist der Bürgerschaft schlicht nicht mehr zu vermitteln, dass es hier keine Handhabe geben soll, um diese auffälligen Menschen davon abzuhalten, andere fortgesetzt an Leib, Leben und Gesundheit zu gefährden.“