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Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht gegen Kardinal Woelki

Hat das Erzbistum Köln in einem Missbrauchsprozess Dokumente zurückgehalten? Gegen Erzbischof Woelki liegt eine entsprechende Anzeige vor. Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie ermittelt.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat den Eingang einer Strafanzeige gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki bestätigt. Sie muss nun prüfen, ob der Anzeige ein sogenannter Anfangsverdacht zu entnehmen ist, wie ein Sprecher der Behörde am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Nur in dem Fall wäre die Staatsanwaltschaft berechtigt, Ermittlungen aufzunehmen. Wie viel Zeit für diese Prüfung notwendig sein wird, könne er nicht sagen, so der Sprecher.

Die Anzeige war bereits am Dienstag öffentlich geworden. Dahinter stehen die Anwälte einer Missbrauchsbetroffenen und der Betroffenenvertreter Matthias Katsch. Sie haben den Kölner Erzbischof wegen des Verdachts auf versuchten Prozessbetrug angezeigt. Im Schmerzensgeldprozess von Melanie F. gegen das Erzbistum habe dieses dem Gericht – entgegen seiner Verpflichtung – wichtige Dokumente vorenthalten, heißt es in der Anzeige, die der KNA vorliegt. Das Erzbistum hatte den Verdacht zurückgewiesen. Woelki sei mit der Prozessführung und der Entscheidung, welche Unterlagen vorgelegt werden, nicht betraut gewesen.

In dem Verfahren klagt die frühere Pflegetochter des katholischen Priesters U., der sie über Jahre sexuell missbrauchte. Sie fordert ein Schmerzensgeld von 850.000 Euro. Das Erzbistum lehnt eine Amtshaftung ab, weil der Missbrauch des zu zwölf Jahren Haft verurteilten Geistlichen im privaten und nicht im dienstlichen Bereich stattgefunden habe. Das Landgericht Köln hatte deutlich gemacht, dass es dieser Argumentation zuneigt. Aus Sicht der Anzeigenerstatter belegen die in der Anzeige erwähnten Dokumente aus der Personalakte, dass der Priester den Missbrauch auch im Rahmen seines Amts begangen habe. Das Gericht hat für Dienstag eine Entscheidung in dem Fall angekündigt.