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Staatsanwaltschaft bestätigt Eingang der Strafanzeige gegen Woelki

Die Staatsanwaltschaft Köln hat den Eingang einer Strafanzeige gegen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki bestätigt. Die Behörde werde nun prüfen, ob der Anzeige ein „Anfangsverdacht, also ein Mindestbestand an strafrechtlich relevanten Beweistatsachen“, zu entnehmen sei, teilte ein Sprecher am Freitag mit. Nur wenn dies der Falle wäre, sei die Anklagebehörde „berechtigt, Ermittlungen aufzunehmen“. Wie viel Zeit für die Prüfung notwendig sein wird, ist derzeit noch unklar.

Hintergrund der Anzeige ist ein noch laufendes Schadenersatz-Verfahren eines mutmaßlichen Opfers von sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln. Eine frühere Pflegetochter eines wegen Missbrauchs verurteilten Priesters fordert vom Erzbistum Schadenersatz. Nach Ansicht der heute 58 Jahre alten Frau trägt das Erzbistum eine Mitverantwortung für die Taten des Geistlichen und geht von einer Amtshaftung der Kirche aus. Eine Entscheidung im Verfahren um die Klage der früheren Pflegetochter des als Serientäter verurteilten ehemaligen Priesters wird für den 1. Juli erwartet.

Die in diesem Zusammenhang gestellte Anzeige stammt unter anderem von dem Sprecher der Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“, Matthias Katsch. Darin heißt es, in dem Verfahren hätten die Anwälte des Erzbistums Sachverhalte, die für die Frage einer Amtshaftung der Kirche von entscheidender Bedeutung seien, verschleiert oder verfälschend dargestellt – dabei geht es etwa um Dokumente aus der Personalakte des Priesters. Kardinal Woelki ist nach Ansicht der Anzeigeerstatter als Letztverantwortlicher mit der Prozessführung vertraut und in die Details der Prozessführung eingeweiht.