Die Mainzer Universitätsmedizin muss der Verlagsgruppe Axel Springer Auskünfte über einen mittlerweile verstorbenen Herz-Patienten erteilen, der mit einer umstrittenen Methode operiert worden war. In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung verpflichtete das Mainzer Verwaltungsgericht das Klinikum dazu, eine Frage nach weiteren, notwendig gewordenen medizinischen Eingriffen bei dem Mann zu beantworten (AZ: 4 L 686/24.MZ). Die Universitätsmedizin könne sich in dem Fall nicht auf die ärztliche Schweigepflicht berufen, da der Patient zu Lebzeiten selbst einem Fernsehbericht über die neuartige Behandlungsmethode und seine Herz-Operation zugestimmt hatte.
Zudem bestehe ein öffentliches Interesse an einer genaueren Untersuchung von Problemen rund um den Einsatz eines innovativen „Cardiobandes“ zur Reparatur defekter Herzklappen. Die Methode war von einem in der Schweiz tätigen Herzchirurgen entwickelt worden und im Zusammenhang mit zahlreichen Komplikationen und Todesfällen am Universitätsspital in Zürich in die Kritik geraten. Seit 2024 ist das „Cardioband“ nicht mehr auf dem europäischen Markt erhältlich.
Nach Überzeugung des Gerichts beeinträchtigen die eingeforderten Informationen auch die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen nicht. Auskünfte zu möglichen weiteren Behandlungen seien „nicht geeignet“, das Bild des Patienten in der Öffentlichkeit herabzusetzen oder zu verfälschen.