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So viel Kräuter und Co. darf man in der freien Natur sammeln

Kräuterduft in der Nase, Pilzkorb in der Hand – und plötzlich illegal? Wer zu viel aus der Natur mitnimmt, riskiert eine Strafe. Worauf beim Pflücken zu achten ist.

Blumen, Kräuter, Pilze und Früchte am Wegesrand, auf Wiesen oder in Wäldern laden so manchen ein, sie zu pflücken und mitzunehmen. Allerdings macht sich strafbar, wer körbeweise zum Beispiel Bärlauch oder Pilze sammelt.

Hier gilt die sogenannte Handstraußregel aus dem Bundesnaturschutzgesetz (Paragraf 39, Abs. 3). Demnach darf jeder “wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen” aus der Natur entnehmen – allerdings “in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf” sowie “an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen”, also nicht in Naturschutzgebieten.

Die Kölner Wildkräuterexpertin Eva Arzdorf rät, Kräuter so zu sammeln, dass die Wiese danach noch immer so aussieht wie vor dem Sammeln. Die Handstraußregel bedeute, höchstens so viel zu sammeln, wie in etwa in eine Hand passe. Außerdem soll man die Pflanzen laut Arzdorf pfleglich ernten – das heißt, dass man sie beispielsweise nicht samt Wurzeln herausreißt, sondern nur einige Blüten oder Blätter pro Pflanze pflückt.