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Siegener Verdachtsfall: Landeskirche prüft Disziplinarverfahren

Als Konsequenz aus dem mutmaßlichen Missbrauchsfall im evangelischen Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein soll es in der westfälischen Kirche Disziplinarverfahren geben. Eine entsprechende Prüfung solle einer externen Kanzlei übergeben werden, die ihre Bereitschaft dazu bereits erklärt habe, sagte Präses Adelheid Ruck-Schröder am Montag vor der westfälischen Landessynode in Bielefeld. Außerdem werde es Seelsorge für Beschuldigte geben und Schutzkonzepte im Bereich der Kirchenmusik würden umgesetzt. „Wir setzen Standards der Prävention mit Intervention konsequent um“, betonte Ruck-Schröder.

Die Landeskirche folgt damit nach den Worten Ruck-Schröders den Empfehlungen aus dem unabhängigen Gutachten zum mutmaßlichen Siegener Missbrauchsfall, der 2023 zum Rücktritt von Annette Kurschus als westfälische Präses und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) führte. Laut Gutachten soll ein Kirchenmusiker jahrzehntelang Schüler-Lehrer-Verhältnisse ausgenutzt und sexualisierte Gewalt gegen junge Orgelschüler verübt haben.

Mit Hilfe der „Stabs- und Fachstelle zum Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ würden mit Beteiligung von Betroffenen Standards der Aufarbeitung erarbeitet, sagte Ruck-Schröder. Die Schutzkonzepte würden nicht im nötigen Maß umgesetzt, daher habe die Landeskirche eine neue Frist bis Juni 2026 gesetzt.

Ein zentraler Punkt für die Aufarbeitung und Prävention sei die Beteiligung Betroffenen, unterstrich Ruck-Schröder. Das Betroffenenforum Verbund West zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt habe seine Arbeit aufgenommen. Die Betroffenenvertretung in der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) seien benannt. Darüber hinaus arbeite die Stabsstelle mit Betroffenen zusammen, etwa bei der Erstellung eines Aufarbeitungsleitfadens oder bei der Erarbeitung neuer liturgischer Bausteine.