Im Prozess um einen mutmaßlich antisemitischen Angriff auf den jüdischen Berliner Studenten Lahav Shapira hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Staatsanwalt Tim Kaufmann plädierte am Donnerstag vor dem Amtsgericht Tiergarten auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Es habe eine „abstrakte Lebensgefahr“ für Shapira bestanden, die Gewalttat hätte potenziell tödlich enden können.
Die Nebenklage bezeichnete die Forderung des Staatsanwalts als „niedrig“. Verteidiger Ehssan Khazaeli forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.
Staatsanwalt Kaufmann sah in seinem Plädoyer das antisemitische Motiv der Tat durch den Prozess bestätigt. Der Geschädigte sei Opfer geworden, weil er Jude ist. Da man aufgrund zunehmender Judenfeindlichkeit eine „generalpräventive Funktion“ habe, könne es nicht bei einer Bewährungsstrafe bleiben. Für gefährliche Körperverletzung sind vor einem Schöffengericht sechs Monate bis vier Jahre Haft vorgesehen.
Shapiras Anwalt pflichtete dem bei: „Was wir sehen, auf den Plakaten, in den Chats - das ist nach allen Definitionen eindeutig antisemitisch.“
Die Folgen der Tat seien erheblich gewesen, erklärte der Staatsanwalt. Nach mehreren Operationen leide der Geschädigte psychisch. Dem 24-jährigen Angeklagten komme zugute, dass er nicht vorbestraft sei.
Der Angeklagte selbst bedauerte am zweiten Verhandlungstag erneut das Geschehen. Es sei nie sein Ziel gewesen, Juden Angst einzuflößen.