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Selbstbestimmungsgesetz: 189 neue Geschlechtseinträge in Potsdam

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes zum 1. November 2024 haben in Potsdam 189 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. In 67 Fällen und damit am häufigsten wurde der Eintrag zum männlichen Geschlecht hin geändert, sagte eine Sprecherin der Landeshauptstadt dem Evangelischen Pressedienst (epd). Weitere 50 Personen besitzen nun offiziell das weibliche Geschlecht, 49 gaben „divers“ an. In 23 Fällen sei die Geschlechtsangabe gestrichen worden.

Insgesamt sind den Angaben zufolge 195 Anmeldungen zur Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt Potsdam eingegangen. Nach Anmeldung der geplanten Änderung kann diese frühestens drei und spätestens sechs Monate danach erklärt werden. Keiner der Anträge sei bislang abgelehnt worden.

Das Selbstbestimmungsgesetz regelt seit seinem Inkrafttreten in Deutschland die Möglichkeit für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen, ihren Vornamen und den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister einfacher zu ändern. Es ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz, das als veraltet und teilweise verfassungswidrig galt. Mit dem Gesetz können Betroffene die Änderung beim Standesamt beantragen – ohne psychologische Gutachten oder gerichtliche Verfahren, wie sie früher erforderlich waren.