Das Verwaltungsgericht Berlin befasst sich nächste Woche mit einer Klage von Sehbehinderten gegen die Sondernutzungserlaubnisse für Miet-E-Scooter auf Gehwegen der Hauptstadt. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) will nach Angaben vom Dienstag mit seiner Verbandsklage erreichen, dass der „massive Wildwuchs abgestellter E-Scooter auf Gehwegen“ beendet wird. Der Verband schlägt stattdessen feste Abstellplätze jenseits der Gehwege vor. (VG 1 K 333/22)
Die Klage war laut Verband bereits vor drei Jahren eingereicht worden, im September 2022. Die Klageschrift umfasst 204 Seiten. Im Zentrum steht laut Sehbehindertenverband der Vorwurf, dass die zuständige Senatsverwaltung mit ihrer Genehmigungspraxis gegen geltendes Recht verstößt und die Sicherheit auf Gehwegen gefährdet.
Der ABSV-Vorsitzende Dietmar Polok sagte: „Die Unfallgefahr durch falsch abgestellte E-Scooter ist groß und bedeutet einen Rückschritt für die Barrierefreiheit.“ Gerade für blinde und sehbehinderte Menschen entstünden durch die Roller lebensgefährliche Barrieren auf Wegen, die sicher sein müssten.
Sollte die Klage Erfolg haben, könnte dies das Ende des sogenannten Free-Floating-Modells bedeuten, sagte Rechtsanwalt Michael Richter. Laut Verband wächst auch auf Bundesebene der Unmut. So werde der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung von mehreren Verbänden als rückschrittlich kritisiert. Vorschriften für E-Scooter würden zu Lasten von Fußgängern gelockert.
In Paris ist der Verleih von E-Scootern seit zwei Jahren verboten.