Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur, Evelyn Zupke, fordert, Teile des 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögens Infrastruktur für Gedenkstätten einsetzen. „Für mich sind die Gedenkstätten Teil der kritischen Infrastruktur unserer Demokratie“, sagte sie am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung ihres Jahresberichts.
Zupke begründete ihre Forderung damit, dass immer weniger Bürger über eigene Erfahrungen aus der Zeit der deutschen Teilung verfügten. Dadurch schwänden individuelle Anknüpfungspunkte für das Erinnern. Gedenkstätten seien „Lernorte für Demokratie“ und „Brücken zwischen der Vergangenheit und unserer Gegenwart“. „Jeder Euro für das Gedenken und Erinnern ist eine Investition in unsere Demokratie“, betonte die Opferbeauftragte.
Die Gedenkstättengebäude müssten saniert werden, erklärte Zupke. Zudem könnten viele Einrichtungen wie etwa die Gedenkstätte Hohenschönhausen in Berlin aufgrund fehlender Finanzierung ihrer Bildungsarbeit nicht aungemessen nachkommen. Dort könnten nicht alle Besuchergruppen bedient werden, auch weil Personal wie Gedenkstättenpädagoginnen und -pädagogen fehle. Auch bei der Digitalisierung sieht Zupke Nachholbedarf.
Die Opferbeauftragte lobte zugleich die Arbeit der vergangenen Legislaturperiode. Der frühere Bundestag habe beim Umgang mit SED-Opfern einen „Paradigmenwechsel“ eingeleitet. Sie kündigte an, den „parteiübergreifenden Weg in der Unterstützung der Opfer und der Stärkung der Erinnerungskultur“ mit dem neuen Bundestag fortsetzen zu wollen.
Erst im Februar hatte der Bundesrat ein Gesetz zur Verbesserung der Entschädigung für SED-Opfer verabschiedet. Die SED-Opferrente steigt damit unter anderem zum 1. Juli von 330 auf 400 Euro monatlich und wird ab 2026 an die allgemeine Rentenentwicklung gekoppelt. Das von der Ampel-Regierung vereinbarte Gesetz führt außerdem eine Beweislastumkehr bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden ein.