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Schweitzer: Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz ausweiten

Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz will die rheinland-pfälzische Landesregierung die Aktivitäten der Partei intensiver überwachen lassen. Auf der Grundlage einer „sehr klaren fachlichen und rechtsstaatlichen Prüfung“ könnten nun auch nachrichtendienstliche Methoden stärker zum Einsatz kommen, erklärte Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) am Freitag in Mainz. Das Gutachten des Verfassungsschutzes mache in „frappierender Weise“ deutlich, dass die AfD eine „grundsätzlich andere Vorstellung von Menschenwürde“ vertrete als andere Parteien. Zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren äußerte sich der Regierungschef zurückhaltend. Mit dem Gutachten sei eine „nächste Stufe“ erreicht, die zuständigen Behörden müssten das weitere Vorgehen gründlich prüfen.

Schweitzer machte zugleich deutlich, dass für ihn ein Verbotsverfahren nicht das zentrale Mittel ist, um den wachsenden Einfluss der Partei zu begrenzen. „Die Auseinandersetzung muss auf einer politisch-parlamentarischen Ebene laufen“, sagte er. Was er damit konkret meint, ließ er zunächst offen. Landesinnnenminister Michael Ebling (SPD) erklärte, auch der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz beobachte bei der AfD eine „eine bewusste Nähe zu rechtsextremistischen Akteuren – ohne erkennbare Abgrenzung, ohne Distanz“. Die Beobachtung der Partei werde fortgesetzt, denn es sei die Aufgabe der Behörden, „antidemokratische Kräfte zu entlarven und zu benennen“.

Im Gegensatz zu Schweitzer sprachen sich dessen Koalitionspartner von den Grünen für ein Verbot der AfD aus. „Es ist höchste Zeit, dass wir unsere Demokratie vor ihren Feinden schützen“, sagte die Landtagsfraktionsvorsitzende Pia Schellhammer. „Das AfD-Verbotsverfahren ist notwendig und muss jetzt eingeleitet werden.“

Der Verfassungsschutz hatte seine neue Einstufung der AfD am Freitag nach Abschluss eines langwierigen Prüfverfahrens bekanntgegeben. Das Gutachten ist allerdings nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt und nicht öffentlich zugänglich. Unmittelbare Einschränkungen für die politischen Aktivitäten der AfD oder ihre Arbeit in den Parlamenten ergeben sich zunächst nicht daraus.

Der jüngste Verfassungsschutzbericht für Rheinland-Pfalz sieht enge Kontakte zwischen AfD und rechtsextremer Szene und in der Partei verbreitete „fremdenfeindliche Positionen, die in ihrer Gesamtschau eine kontinuierliche pauschale Diffamierung und Verächtlichmachung von Zugewanderten belegen“. Festzustellen seien außerdem „gezielte Diffamierungen und Verunglimpfungen politischer Gegner sowie des Staates nebst seinen Repräsentantinnen und Repräsentanten“.

In Rheinland-Pfalz hat die AfD nach eigenen Angaben mehr als 4.000 Mitgliedern, bei den vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar wurde sie landesweit zweitstärksten Kraft mit einem Stimmenanteil von 20,1 Prozent. In den kreisfreien Städten Ludwigshafen, Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens sowie im Landkreis Kusel lag sie auf Platz eins der Wählergunst. In einem ersten Statement nach Bekanntwerden des Verfassungsschutz-Gutachtens schrieb die Landespartei auf ihrer Facebook-Seite, es sei für die AfD nicht von Belang, „was eine weisungsgebundene Behörde einer abgewählten Innenministerin sagt“.