Darf Israel das Militärgefangenenlage Sde Teiman trotz Foltervorwurf weiterführen? Diese Frage soll das oberste Gericht klären. Die Klärung verzögert sich jedoch, weil das Gericht dem Staat mehr Zeit für Erklärung eingeräumt hat.
Im Fall einer Petition israelischer Menschenrechtsorganisationen zur Schließung des Militärgefangenenlager Sde Teiman hat das oberste israelische Gericht die geplante zweite Anhörung auf den 7. August verschoben. Es gab damit dem Antrag Israels auf Fristverlängerung statt, wie israelische Medien am Montag berichteten. Die Einrichtung steht im Zentrum von Missbrauchs- und Foltervorwürfen gegen palästinensische Gefangene.
Am Montag hatte der Generalstaatsanwalt der israelischen Armee eine Untersuchung gegen neun Soldaten angeordnet. Ihnen wird schwere Misshandlung eines palästinensischen Gefangenen vorgeworfen. Die Festnahme der Soldaten, die am Dienstag angehört werden sollen, hatte für gewaltsame Demonstrationen radikaler rechter Israelis geführt.
Ursprünglich hatte das Gericht dem Staat in einer einstweiligen Verfügung eine Frist bis zum 25. Juli eingeräumt, um zu erklären, warum der Betrieb der Einrichtung nicht von der “Einhaltung der im Gesetz über die Inhaftierung illegaler Kämpfer festgelegten Bedingungen” abhängig gemacht werden sollte. Damit hatte es die Beweislast in dem Verfahren dem Staat zugewiesen.
Wiederholt hatten israelische und internationale Medien über die Haftbedingungen in Sde Teiman berichtet. So sollen Gefangene in eingezäunten Bereichen sowie über weite Teile des Tages mit verbundenen Augen und Handschellen gehalten werden. Durch die Handschellen soll es wiederholt zu Verletzungen gekommen sein, die chirurgische Eingriffe bis hin zu Amputationen nötig gemacht hätten. Anfang Mai hatte die Armee auf Anfrage der “New York Times” “Behauptungen über systematische Misshandlungen von Gefangenen” zurückgewiesen.